Was ist die Oficina de Extranjeros in Spanien?
Einführung
Die Oficina de Extranjeros (wörtlich „Ausländeramt“) ist die zentrale öffentliche Verwaltung in Spanien für jede Person, die nicht die spanische Staatsangehörigkeit besitzt. Ob Sie EU-Bürger sind oder nicht, dieses Amt ist für fast alle Ihre Anmelde- oder Investitionsverfahren unerlässlich.
Für jedes Immobilienkaufprojekt in Spanien ist die Oficina de Extranjeros Ihr erster Ansprechpartner. Dort erledigen Sie den wichtigsten Schritt für Ihr Vorhaben: die Beantragung der NIE (Número de Identificación de Extranjero), die für die Unterzeichnung eines Kaufvertrags, die Eröffnung eines Bankkontos oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen unerlässlich ist.
Welche Rolle und Aufgaben hat die Oficina de Extranjeros?
Als Abteilung des Innenministeriums oder der Provinzpräfekturen (Subdelegación del Gobierno) ist die Oficina de Extranjeros die zentrale Anlaufstelle für die Umsetzung des Ausländerrechts in Spanien. Ihre Hauptaufgaben umfassen:
- ✅ Die Ausstellung der NIE (Número de Identificación de Extranjero), ob temporär oder permanent.
- ✅ Die Registrierung von EU-Bürgern (Ausstellung des Certificado de Registro de Ciudadano de la UE, dem „grünen NIE“).
- ✅ Die Ausstellung von Aufenthaltskarten für Drittstaatsangehörige (TIE - Tarjeta de Identidad de Extranjero).
- ✅ Die Verwaltung von Arbeitserlaubnissen und Aufenthaltsgenehmigungen (erwerbstätig oder nicht erwerbstätig).
- ✅ Die Bearbeitung von Anträgen auf Familienzusammenführung.
- ✅ Die Verlängerung oder Änderung des Aufenthaltsstatus.

Wichtige Schritte für Immobilienkäufer
Im Rahmen eines Immobilienkaufs werden Sie mit mehreren von diesem Amt verwalteten administrativen Begriffen konfrontiert. Es ist entscheidend, diese nicht zu verwechseln.
1. Die NIE (Número de Identificación de Extranjero)
Die NIE ist eine einmalige, persönliche und dauerhafte Steuernummer. Sie beweist nicht Ihren Wohnsitz in Spanien, ist aber für jede wirtschaftliche Transaktion obligatorisch. Sie benötigen sie für:
- Die Unterzeichnung des Kaufvertrags (Escritura) beim Notar.
- Die Eröffnung eines spanischen Bankkontos.
- Die Zahlung der mit dem Kauf verbundenen Steuern (ITP oder Mehrwertsteuer).
- Die Umschreibung von Wasser-, Strom- und Gasverträgen auf Ihren Namen.
2. NIE vs. TIE vs. Certificado UE: Was Sie wissen müssen
Dies ist die häufigste Verwechslung. Die NIE ist lediglich eine Nummer. Die TIE und das Certificado UE sind physische Dokumente, die diese Nummer enthalten und Ihren Aufenthaltsstatus belegen.
| Dokument | Beschreibung | Für wen? | Aussehen |
|---|---|---|---|
| NIE | Einmalige Steuernummer (für Nicht-Residenten oder Residenten). | Jede Person (EU und Nicht-EU). | Einfaches weißes A4-Blatt (Zuweisung der Nummer). |
| Certificado de Registro UE | Nachweis des legalen Wohnsitzes (bei Aufenthalt > 3 Monate). | EU-Bürger (Franzosen, Belgier usw.). | Kleine grüne Papierkarte (oft als „grüne NIE“ bezeichnet). |
| TIE | Physische Aufenthaltskarte mit Foto und Fingerabdrücken. | Nicht-EU-Bürger (Schweizer, Briten, Amerikaner...). | Plastikkarte (Führerschein-Typ). |

Wie man einen Termin (Cita Previa) bekommt?
Es ist heute unmöglich, ohne Termin bei der Oficina de Extranjeros vorzusprechen. Die Online-Terminvereinbarung (Cita Previa) ist ein obligatorischer und oft komplexer Schritt, da die Termine sehr begehrt sind.
Gut zu wissen: Für die einfachsten Formalitäten, wie die Beantragung einer NIE für Nicht-Residenten (Formular EX-15), ist es oft schneller, sich an eine befugte Nationale Polizeistation (Comisaría de Policía) zu wenden. Diese verfügen über eigene „Extranjería“-Schalter und ein separates Terminsystem.
Der Online-Terminvergabeprozess (Cita Previa)
Das Verfahren läuft in mehreren Schritten über das Regierungsportal ab:
- Zugang zum offiziellen Sede Electrónica Portal.
- Auswahl der Provinz (z.B. „Alicante“).
- Auswahl des Verfahrens (z.B. „Policia - Asignación de NIE“ für eine einfache NIE, oder „Solicitud de autorizaciones“ für einen Wohnsitz).
- Eingabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Vorname, Passnummer).
- Suche und Auswahl eines verfügbaren Termins (dies ist oft der schwierigste Schritt).
Erforderliche Dokumente und Standorte
Typische vorzubereitende Dokumente
Jeder Vorgang erfordert spezifische Dokumente und die Zahlung einer Gebühr („tasa“). Das Erscheinen mit unvollständigen Unterlagen führt zu einer sofortigen Ablehnung.
| Verfahren (Beispiel) | Erforderliche Schlüssel-Dokumente |
|---|---|
| Antrag auf NIE (Nicht-Resident) | Ausgefülltes Formular EX-15, bei der Bank bezahltes Formular Tasa 790-012, Reisepass (oder Personalausweis) + Fotokopie, Begründung des Zwecks (z.B. Reservierungsvertrag der Immobilie). |
| Certificado de Registro UE | Ausgefülltes Formular EX-18, bezahltes Formular Tasa 790-012, Reisepass, Nachweis finanzieller Mittel und Krankenversicherung (z.B. Arbeitsvertrag, ausreichende Mittel). |
Wo finden Sie Ihr Amt?
Eine Oficina de Extranjeros (oder eine befugte Polizeidienststelle) findet sich in jeder Provinzhauptstadt. In Gebieten mit hoher Immobiliennachfrage sind die meistgenutzten Ämter jene in:
- Alicante
- Valencia
- Malaga
- Murcia
- Barcelona
- Madrid

Fazit
Die Oficina de Extranjeros ist die administrative Säule für das Leben eines Ausländers in Spanien. Für ein Immobilienprojekt ist sie der unverzichtbare Ausgangspunkt, sei es nur für die Beschaffung der NIE. Die Komplexität der Formulare (EX-15, EX-18...), die Schwierigkeit, einen Termin zu erhalten, und die Sprachbarriere können schnell zu einem großen Hindernis werden.
Deshalb integriert eine erfahrene deutschsprachige Immobilienagentur in Spanien, wie Voguimmo, diese Schritte in ihre Begleitung. Die Beauftragung von Fachleuten, die diese Verfahren beherrschen, gewährleistet Ihnen eine schnelle Beschaffung Ihrer Dokumente und sichert Ihr Kaufprojekt von A bis Z ab.
Benötigen Sie Hilfe mit der Oficina de Extranjeros?
Nutzen Sie Marktchancen. Lassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen.
Inhaltsverzeichnis des Artikels
- Einführung
- Welche Rolle und Aufgaben hat die Oficina de Extranjeros?
- Wichtige Schritte für Immobilienkäufer
- 1. Die NIE (Número de Identificación de Extranjero)
- 2. NIE vs. TIE vs. Certificado UE: Was Sie wissen müssen
- Wie man einen Termin (Cita Previa) bekommt?
- Der Online-Terminvergabeprozess (Cita Previa)
- Erforderliche Dokumente und Standorte
- Typische vorzubereitende Dokumente
- Wo finden Sie Ihr Amt?
- Fazit
FAQ: Die Oficina de Extranjeros (Ausländerbehörde in Spanien)
Alle Antworten auf Ihre Fragen zur Oficina de Extranjeros
Ja. Sie können eine NIE-Nummer beim nächstgelegenen spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen. Diese Option dauert oft länger (mehrere Wochen), erspart Ihnen aber die mühsame Terminvereinbarung (Cita Previa) in Spanien, die kompliziert sein kann.
Sobald Sie Ihren Termin (Cita Previa) erhalten haben, ist der Prozess sehr schnell. Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind (Formular EX-15, bezahlte Gebühr, Reisepass), wird Ihnen die NIE-Nummer (das weiße A4-Dokument) in der Regel sofort am Ende Ihres Termins bei der Polizeidienststelle ausgehändigt.
Nein. Die NIE-Nummer (z.B. Y-1234567-B) wird Ihnen lebenslang zugewiesen, sie ist dauerhaft. Was ablaufen kann, sind die Dokumente, die Ihren Wohnsitz nachweisen und diese Nummer enthalten, wie die TIE-Karte (für Nicht-EU-Bürger) oder das Certificado de Registro UE (das bei sehr hohem Alter möglicherweise aktualisiert werden muss).
Die Kosten sind eine geringe Verwaltungsgebühr ("tasa"). Für die einfache Zuweisung der NIE-Nummer (Formular EX-15) beträgt die Gebühr (Modelo 790-012) derzeit 9.84 €. Für die Beantragung des Certificado de Registro UE (die "grüne NIE") oder der TIE beträgt die Gebühr 12.00 €.
Dies ist der informelle Name für das Certificado de Registro de Ciudadano de la UE. Es handelt sich um eine kleine grüne Papierkarte, die bescheinigt, dass Sie ein EU-Bürger sind, der legal in Spanien ansässig ist (für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten). Sie hat kein Ablaufdatum.
Seit dem Brexit gelten britische Staatsbürger als Drittstaatsangehörige. Sie haben keinen Anspruch mehr auf das Certificado de Registro UE ("grüne NIE"). Wenn Sie in Spanien ansässig werden, müssen Sie eine TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero) beantragen, eine physische Karte mit Foto und Ablaufdatum.
Das Formular EX-15 ist der "Antrag auf eine Ausländeridentifikationsnummer (NIE) und Bescheinigungen". Es ist das Standardformular, das Sie für einen Antrag auf eine NIE für Nicht-Residenten verwenden, d.h. wenn Sie die Nummer nur für einen bestimmten Vorgang (wie den Kauf eines Hauses) benötigen, ohne die Absicht zu haben, in Spanien zu leben.
Das Formular EX-18 ist der "Antrag auf Eintragung in das Zentrale Ausländerregister (Wohnsitz EU-Bürger)". Es ist das Formular, das Sie als EU-Bürger (z.B. deutscher oder österreichischer Staatsbürger) verwenden müssen, um Ihren legalen Wohnsitz in Spanien (die "grüne NIE") zu beantragen, wenn Sie planen, länger als 3 Monate dort zu leben.
Das ist ein sehr häufiges Problem. Terminslots werden zu bestimmten Zeiten (oft früh morgens) freigegeben und sind innerhalb weniger Minuten vergeben. Ihre Optionen sind:
-
Hartnäckig bleiben: Versuchen Sie, sich täglich zu verschiedenen Zeiten einzuloggen.
-
Büro wechseln: Versuchen Sie es bei einer Polizeidienststelle in einer weniger stark frequentierten Nachbarstadt.
-
Delegieren: Beauftragen Sie einen Fachmann (Anwalt, Gestor oder Ihre Immobilienagentur), der mit diesen Abläufen vertraut ist.
Ja. Sie können einem Rechtsvertreter (Anwalt, Gestor oder einer Vertrauensperson) eine notarielle Vollmacht (Poder) erteilen, damit dieser den Antrag in Ihrem Namen stellt. Dies ist eine häufig genutzte Lösung für ausländische Käufer, um Reisen zu vermeiden.
Es ist nicht zwingend erforderlich, aber dringend empfohlen. Die Beamten sind nicht verpflichtet, Englisch oder Deutsch zu sprechen. Wenn Sie kein Spanisch sprechen, ist es ratsam, sich von einem Übersetzer oder einem Vertreter Ihrer Immobilienagentur begleiten zu lassen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Ja. Jede Person (natürlich oder juristisch), die in der notariellen Kaufurkunde (Escritura) aufgeführt ist, muss eine eigene NIE-Nummer haben. Wenn Sie als Paar, in Miteigentum oder über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kaufen, muss jede "Partei" identifiziert werden.
Nein. Dies ist eine häufige Verwechslung.
-
Die Oficina de Extranjeros (oder die Polizei) verwaltet Ihre Identität als Ausländer (NIE, Wohnsitz).
-
Das Ayuntamiento (das Rathaus) verwaltet Ihre Gemeindeanmeldung (Empadronamiento), welches Ihre Wohnsitzbescheinigung ist.
Ja. Die Nummer auf dem Blatt ist dauerhaft und immer gültig. Das A4-Dokument selbst läuft nicht ab; es bescheinigt lediglich, dass Ihnen diese Nummer zugewiesen wurde. Es ist vollkommen gültig, um einen Kauf beim Notar zu unterzeichnen.
Für die bloße Unterzeichnung der Kaufurkunde (Escritura) benötigen Sie nur eines: Ihre NIE-Nummer (erhalten über das Formular EX-15, in der Regel auf dem weißen A4-Blatt) und Ihr gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis). Sie müssen nicht in Spanien ansässig sein (die "grüne NIE" besitzen), um Eigentümer zu sein.