Wie eröffne ich ein Bankkonto in Spanien?
Einleitung
Ein Bankkonto in Spanien zu eröffnen ist ein wesentlicher und oft der erste konkrete Schritt für Expats, Investoren oder Rentner, die sich im Land niederlassen. Es ist ein kritischer Schritt, der viele andere Aktionen bedingt, insbesondere die Unterzeichnung eines Reservierungsvertrags (arras) oder die Aufnahme eines Hypothekendarlehens.
Die Hauptunterscheidung erfolgt zwischen einem Konto für Nicht-Ansässige (cuenta de no residente) und einem Konto für Ansässige. Als Immobilienexperten leiten wir Sie durch diesen entscheidenden Prozess, um Ihr Kaufprojekt abzusichern.

Erforderliche Dokumente: Der entscheidende Unterschied
Die Liste der Dokumente variiert drastisch, je nachdem, ob Sie bereits eine spanische Aufenthaltsgenehmigung (die „grüne Karte“ oder Certificado de Registro) besitzen oder nicht. Die meisten Immobilienkäufer beginnen mit einem Konto für Nicht-Ansässige.
1. Konto für Nicht-Ansässige (Der Ausgangspunkt)
Dies ist das Konto, das Sie zuerst eröffnen werden, unerlässlich, um die Anzahlung für Ihre Immobilie zu leisten und Gelder aus Ihrem Herkunftsland zu erhalten. Die erforderlichen Dokumente sind:
- 📄 Ausweis: Gültiger Reisepass (bevorzugt) oder Personalausweis.
- 📄 Bescheinigung der Nicht-Ansässigkeit: Ein Schlüsseldokument, das bei einer Polizeistation der Policía Nacional in Spanien (nach Vereinbarung) zu beantragen ist.
- 📄 NIE (Número de Identificación de Extranjero): Obwohl es sich um ein „Nicht-Ansässigen-Konto“ handelt, verlangen 99 % der Banken diese. Dies ist Ihre Steuernummer für Ausländer, unerlässlich für den Immobilienkauf.
- 📄 Wohnsitznachweis: Eine aktuelle Rechnung (Strom, Telefon) aus Ihrem Herkunftsland.
- 📄 Nachweis über Einkommen/Tätigkeit: Gehaltsabrechnung, Steuerbescheid oder Rentenbescheinigung (zur Bekämpfung der Geldwäsche).
- 📄 Für Nicht-Ansässige oder Ausländer ohne klassischen Wohnsitznachweis kann die „Empadronamiento“ ein anerkanntes Mittel sein, um Ihre Adresse in Spanien nachzuweisen.
2. Konto für Ansässige (Der nächste Schritt)
Sobald Sie Ihre offizielle Aufenthaltsgenehmigung (das Certificado de Registro de la Unión) erhalten haben, müssen Sie Ihr Konto in ein Konto für Ansässige umwandeln. Die Gebühren sind in der Regel niedriger. Sie benötigen:
- 📄 Ihre NIE.
- 📄 Ihr Certificado de Registro de la Unión (die „grüne Karte“).
- 📄 Einen spanischen Wohnsitznachweis (Ihre Empadronamiento-Bescheinigung oder einen Mietvertrag/eine Rechnung).

Wie wählt man die richtige Bank?
Die Wahl der Bank hängt von Ihrem Profil ab: Benötigen Sie eine physische Filiale, einen deutschsprachigen Ansprechpartner oder bevorzugen Sie die niedrigen Gebühren von Online-Banken?
| Bank | Vorteile (Fokus Expats / Käufer) | Wichtige Sprachen |
|---|---|---|
| Santander | Sehr großes landesweites Netzwerk, Robustheit. | 🇪🇸 🇬🇧 (manchmal 🇫🇷) |
| CaixaBank | HolaBank-Dienste speziell für Expats. | 🇪🇸 🇬🇧 🇫🇷 🇩🇪 |
| BBVA | Exzellente mobile App, sehr modern. | 🇪🇸 🇬🇧 |
| Sabadell | Sehr erfahren im Umgang mit ausländischen Kunden, gute zweisprachige Berater. | 🇪🇸 🇬🇧 🇫🇷 |
| N26 / Revolut | 100 % online, einfache Eröffnung, aber nicht ideal für einen Immobilienkauf (keine Bankschecks). | 🇪🇸 🇫🇷 🇬🇧 |

| Art der Gebühr | Was zu prüfen ist |
|---|---|
| Kontoführungsgebühren (Konto für Ansässige) | Oft kostenlos, wenn Sie Ihr Einkommen ('nómina') auf das Konto überweisen oder Produkte (Versicherung usw.) abschließen. |
| Kontogebühren (Nicht-Ansässigen-Konto) | Entscheidender Punkt: Diese Gebühren sind oft hoch (z.B. 30€ bis 50€ pro Quartal). Verhandeln Sie diese! |
| SEPA-Überweisungen (in Euro) | Sollten kostenlos sein, auch nach Deutschland. |
| Bankscheck ('Cheque Bancario') | Unerlässlich für die Unterzeichnung beim Notar. Prüfen Sie die Kosten (manchmal 0,5 % des Betrags!). |
| Debit-/Kreditkarte | Prüfen Sie die Jahresgebühren ('mantenimiento de tarjeta'). Die Debitkarte ist Standard. |
Eröffnungsprozess und Expertentipps
Sobald die Dokumente zusammengetragen sind, ist die Eröffnung in einer physischen Filiale oft am einfachsten für Nicht-Ansässige. Nachdem der Antrag vom Compliance-Service genehmigt wurde, erfolgt die Eröffnung schnell (24h bis 72h).
Expertentipps für Immobilienkäufer
- 💡 Die NIE frühzeitig beantragen: Warten Sie nicht, bis Sie die Immobilie gefunden haben. Die Beantragung der NIE ist der erste Schritt. Ohne sie wird keine Bank ein Konto eröffnen.
- 💡 Ansprechpartner: Bevorzugen Sie eine Bank mit deutsch- oder englischsprachigem Kundenservice (Sabadell, CaixaBank/HolaBank sind dafür bekannt).
- 💡 Gebühren für Nicht-Ansässige: Fragen Sie explizit nach den 'comisiones cuenta no residente'. Diese sind oft versteckt und verhandelbar.
- 💡 Bankscheck: Bestätigen Sie, dass die Bank einen beglaubigten Bankscheck ('cheque bancario') für die Unterzeichnung beim Notar ausstellen kann und welche Gebühren damit verbunden sind.
- 💡 Überweisungen: Überprüfen Sie die Überweisungslimits, die für die Übertragung Ihrer Gelder für den Immobilienkauf unerlässlich sind.
Gut zu wissen: Manche spanische Banken lehnen die Kontoeröffnung aus der Ferne ohne NIE ab. Es ist besser, persönlich mit einem Termin ('cita previa') vorstellig zu werden oder einen Berater zu kontaktieren, um Ihren Antrag im Voraus zu prüfen.
Fazit
Ein Bankkonto in Spanien zu eröffnen ist ein einfacher Prozess, wenn er gut vorbereitet ist. Für einen Immobilienkäufer ist dies der Grundstein für alle zukünftigen Transaktionen. Es zeigt Ihre Ernsthaftigkeit und vereinfacht den gesamten Kaufprozess.
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre NIE vor allem anderen haben, vergleichen Sie die Gebühren für Nicht-Ansässige und bevorzugen Sie eine Bank, die an internationale Kunden gewöhnt ist. Dies erspart Ihnen viel Stress bei der endgültigen Unterzeichnung beim Notar. Für weitere Informationen:
Benötigen Sie Hilfe bei Ihrem Bankkonto in Spanien?
Nutzen Sie Marktchancen. Lassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen.
FAQ: Ihr Bankkonto in Spanien als deutscher Immobilienkäufer
Unsere Immobilienexperten beantworten Ihre weiteren Fragen zur Eröffnung Ihres Bankkontos für Ihr Immobilienvorhaben in Spanien.
Theoretisch ja, aber es ist extrem nicht empfehlenswert und kompliziert. Sie benötigen ein spanisches Konto, um den vom Notar für die endgültige Unterzeichnung geforderten Bankscheck ("cheque bancario") auszustellen. Darüber hinaus ist dieses Konto unerlässlich, um Steuern (z.B. die ITP, also die Grunderwerbsteuer), Notargebühren sowie die Abbuchungen für Wasser, Strom und die Gemeinschaftskosten ("comunidad") zu bezahlen.
Ihre NIE-Nummer zu beantragen, ist der zwingende erste Schritt. Wie im Artikel erwähnt, lehnen 99% der Banken die Eröffnung eines Kontos (auch für Nichtansässige) ohne diese steuerliche Identifikationsnummer ab. Die NIE-Nummer ist der Eckpfeiler all Ihrer administrativen Schritte in Spanien.
Dies ist eine häufige Verwechslung:
- Die NIE-Nummer ist Ihre Steueridentifikationsnummer (eine eindeutige Nummer, die sich nie ändert).
- Die Bescheinigung über die Nichtansässigkeit (Certificado de No Residencia) ist eine Bestätigung, die beweist, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung kein Steuerinländer in Spanien sind.
Sie beantragen beides bei der spanischen Nationalpolizei (Polizeistation mit "Extranjería"-Abteilung), und sie werden oft gleichzeitig ausgestellt.
Dies wird aufgrund der strengen Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche ("YMYL" - Your Money Your Life) zunehmend schwieriger. Einige Banken (wie Sabadell oder CaixaBank/HolaBank) bieten dies über spezialisierte Filialen an, aber der Prozess ist oft langwierig. Die **einfachste und schnellste** Option ist nach wie vor, einen Termin ("cita previa") zu vereinbaren und persönlich in einer Filiale in Spanien mit all Ihren Dokumenten (insbesondere Ihrer NIE-Nummer) zu erscheinen.
Diese Banken sind hervorragend für den Alltag geeignet, aber für einen Immobilienkauf völlig ungeeignet. Der Hauptgrund ist, dass sie den für die endgültige Zahlung beim Notar unerlässlichen **"cheque bancario" (zertifizierten Bankscheck)** nicht ausstellen können. Sie würden am Tag der Unterzeichnung blockiert sein.
Dies ist ein wichtiger Punkt, auf den man achten sollte. Diese Gebühren sind oft hoch, da Sie dort keine regelmäßigen Einkünfte ("nómina" - Gehalt/Rente) einlegen. Rechnen Sie mit 30€ bis 60€ pro Quartal (also 120€ bis 240€ pro Jahr) allein für die Kontoführung. Deshalb ist es wichtig, diese vor der Unterschrift zu verhandeln und zu vergleichen.
Nein, Sie müssen es nicht schließen. Sie müssen Ihre Bank über Ihren Statuswechsel informieren. Sie legen Ihr "Certificado de Registro" (die grüne Karte) und Ihre Melderegisterbescheinigung (Empadronamiento) vor. Die Bank wandelt Ihr "cuenta de no residente" (Konto für Nichtansässige) in ein "cuenta de residente" (Konto für Ansässige) um, was zur Folge hat, dass Ihre Bankgebühren erheblich reduziert werden.
In Spanien erfolgt die endgültige Zahlung am Tag der Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde ("escritura") des Kaufvertrags. Der Notar verlangt einen zertifizierten Bankscheck (ausgestellt von Ihrer spanischen Bank), da dies die einzige Möglichkeit ist, dem Verkäufer zu garantieren, dass die Gelder verfügbar und gesichert sind. Eine Sofortüberweisung wird in der Regel nicht akzeptiert, da sie nicht die gleiche unmittelbare Rechtssicherheit bietet.
Ja, systematisch. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung (Geldwäschebekämpfung). Sie müssen nachweisen, woher das Geld für Ihren Kauf stammt (Steuerbescheid, Kaufvertrag einer anderen Immobilie, Schenkungsurkunde, Sparbuchauszüge...). Bereiten Sie diese Dokumente im Voraus vor, damit Sie nicht blockiert werden.
Im Allgemeinen akzeptieren Banken, die an ausländische Kunden gewöhnt sind (CaixaBank, Sabadell), einfache Nachweise wie einen Steuerbescheid, eine Gehaltsabrechnung oder einen Rentenbescheid in Deutsch. Für komplexere Dokumente (Gesellschaftsstatuten, notarielle Urkunden) kann jedoch eine beglaubigte Übersetzung ("traducción jurada") verlangt werden.
Ja, das ist sogar empfehlenswert. Zuerst ein Konto zu eröffnen und Ihr Eigenkapital dorthin zu überweisen, ist ein Zeichen von Seriosität, das die Prüfung Ihres Kreditantrags erleichtert. Spanische Banken finanzieren Nichtansässige, in der Regel bis zu 60-70% des Kaufpreises. Dies ist ein komplexer Prozess, bei dem eine spezialisierte Begleitung sehr hilfreich ist.
Im Allgemeinen nicht. Die meisten Banken verlangen keine anfängliche Mindesteinzahlung für die Eröffnung. Allerdings werden Ihnen die Kontoführungsgebühren ab dem ersten Quartal in Rechnung gestellt.
Dies ist ein "Gehaltskonto". Es ist das Standard-Residenten-Konto, auf dem Sie Ihre regelmäßigen Einkünfte (Gehalt oder Rente) einlegen. In Spanien ist die Domizilierung ("domiciliación") Ihrer Einkünfte und Ihrer Rechnungen ("recibos") der Schlüssel, um **keine Kontoführungsgebühren zu zahlen**.
Einige deutsche Banken haben Partnerschaften. Zum Beispiel hat die Deutsche Bank Partnerbanken in Spanien für kostenlose Abhebungen. Dies entbindet Sie jedoch nicht von der Notwendigkeit, ein 100% spanisches Konto zu eröffnen. Eine Partnerschaft verschafft Ihnen kein lokales Konto, das für Lastschriften und den Notar unerlässlich ist.
Ein "Gestor" (oder "Gestoría") ist ein Verwaltungs- und Steuerberater, der in Spanien sehr verbreitet ist. Sie benötigen ihn nicht zwingend für die Eröffnung eines Bankkontos, aber er kann sehr hilfreich sein, um Ihre NIE-Nummer oder Ihre Bescheinigung über die Nichtansässigkeit schnell zu erhalten, besonders wenn Sie kein Spanisch sprechen.