Kalkulation der Erwerbsnebenkosten in Spanien

Die Beherrschung der steuerlichen Aspekte ist das Fundament einer sicheren Investition. Nutzen Sie unser Instrument, um die Nebenkosten (Steuern, Notar, Register), die untrennbar mit Ihrem Immobilienerwerb in Spanien verbunden sind, präzise zu ermitteln.

Ihre persönliche Simulation

Warum ist diese Schätzung entscheidend?

Der Immobilienerwerb in Spanien unterliegt einer spezifischen Besteuerung, die sich vom DACH-Raum unterscheidet. Dieser Simulator bietet Ihnen sofortige Transparenz über den tatsächlichen finanziellen Aufwand, über den reinen Kaufpreis hinaus.

Detaillierung der administrativen und steuerlichen Lasten

  • Besteuerung (Steuern): Die Grunderwerbsteuer (ITP) für Bestandsimmobilien oder die Mehrwertsteuer (IVA) für Neubauten. Diese Sätze variieren je nach autonomer Region.
  • AJD (Beurkundungssteuer): Spezifische Steuer für notarielle Urkunden (gilt hauptsächlich für Neubauten), deren Satz ebenfalls regional abhängig ist.
  • Notarielle Gebühren: Reglementierte Gebühren für die Erstellung und Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde (Escritura), ca. 0,8% des Wertes.
  • Eigentumsregister: Gebühren für die offizielle Eintragung Ihres Eigentumstitels (ca. 0,5%).
  • Anwaltshonorar: Geschätzt auf 1%. In Spanien unerlässlich, um die rechtliche Unbedenklichkeit der Immobilie zu garantieren (Prüfung von Lasten, Urbanismus).

Wünschen Sie eine maßgeschneiderte Begleitung?

Diese Zahlen stellen eine verlässliche Schätzung dar. Für eine detaillierte Analyse und die vollständige Absicherung Ihrer Transaktion steht Ihnen unsere deutschsprachige Rechtsabteilung vollumfänglich zur Verfügung.

An wen richtet sich dieses Instrument?

Dieses Tool wurde für den anspruchsvollen Investor entwickelt, der die finanzielle Machbarkeit seines Projekts validieren möchte, sei es für einen Zweitwohnsitz am Meer oder eine langfristige Kapitalanlage.

Ihre Vorteile

  • ✅ Antizipieren Sie Ihr Gesamtbudget präzise
  • ✅ Vergleichen Sie die steuerlichen Auswirkungen (Neubau vs. Bestand)
  • ✅ Sichern Sie Ihren Finanzierungsplan ab

Häufige Fragen: Kaufnebenkosten in Spanien

Als Faustregel sollten Sie mit Zusatzkosten von 10% bis 13% des Immobilienpreises rechnen. Dies deckt die Steuern (Grunderwerbsteuer ITP oder Mehrwertsteuer IVA), die Notargebühren, den Grundbucheintrag und die Anwaltskosten ab. Bei einer Finanzierung kommen ca. 1-2% für Bankgebühren hinzu.

Die Steuerart ändert sich. Bei Bestandsimmobilien (Wiederverkauf) zahlen Sie die ITP (Grunderwerbsteuer), die je nach Region variiert (z.B. 10% an der Costa Blanca). Bei Neubauten zahlen Sie IVA (Mehrwertsteuer) in Höhe von 10% sowie die AJD (Stempelsteuer), die ca. 1,5% beträgt.

Die Notarkosten sind in Spanien gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Immobilienwert. Für einen Standardkauf zwischen 150.000 € und 400.000 € liegen diese meist zwischen 600 € und 1.000 €. Sie fallen für die Erstellung und Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde (Escritura Pública) an.

Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber für ausländische Käufer dringend empfohlen, um volle Rechtssicherheit zu gewährleisten. Anders als in Deutschland prüft in Spanien der Anwalt (und nicht der Notar) die Lastenfreiheit und die baurechtliche Legalität. Das Honorar beträgt ca. 1% zzgl. MwSt. des Kaufpreises.

In den meisten Fällen an der Costa Blanca und Costa del Sol übernimmt der Verkäufer die Maklerprovision. Diese ist bereits im Verkaufspreis enthalten. Für unsere Beratungs- und Suchdienste entstehen Ihnen somit keine zusätzlichen Kosten.

Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist Ihre spanische Steueridentifikationsnummer. Sie ist zwingend erforderlich, um den notariellen Kaufvertrag zu unterzeichnen und Steuern abzuführen. Ihr Anwalt beantragt diese in der Regel per Vollmacht für Sie.

Ja, das ist sehr ratsam. Obwohl SEPA-Überweisungen möglich sind, verlangen lokale Versorger (Strom, Wasser, Internet) und das Rathaus (für die Grundsteuer) meist ein spanisches Konto für das Lastschriftverfahren. Wir unterstützen Sie bei der Kontoeröffnung.

Ja. Spanische Banken finanzieren ausländische Investoren, jedoch meist mit einem niedrigeren Beleihungswert als bei Einheimischen. Rechnen Sie mit maximal 60% bis 70% des Schätzwertes. Sie müssen daher über entsprechendes Eigenkapital für den Restbetrag und die Kaufnebenkosten verfügen.

Dies ist eine gemeindliche Wertzuwachssteuer auf den Grund und Boden. Laut spanischem Gesetz ist der Verkäufer verpflichtet, diese zu zahlen. Wir prüfen den Vertrag genau, um sicherzustellen, dass diese Kosten nicht vertraglich auf Sie abgewälzt werden.

Um die Immobilie vom Markt zu nehmen und den Preis zu fixieren, wird ein Reservierungsvertrag unterzeichnet. Die Anzahlung liegt üblicherweise zwischen 3.000 € und 6.000 €. Dieser Betrag wird beim Notartermin vom Kaufpreis abgezogen.

Planen Sie die IBI (Grundsteuer) ein, die jährlich an die Gemeinde gezahlt wird (ca. 200 € bis 600 €, je nach Größe). Hinzu kommen ggf. Wohngeld (Comunidad) bei Anlagen mit Pool/Garten sowie die Müllgebühr (Basura).

Ja, das ist ein gängiges Verfahren für unsere Investoren. Sie können Ihrem Anwalt eine notarielle Vollmacht (Poder) ausstellen. So kann dieser den Kaufvertrag beim spanischen Notar in Ihrem Namen unterzeichnen, ohne dass Sie anreisen müssen.

Die Kaufnebenkosten (Steuern und Notar) sind unabhängig von der Nationalität gleich. Unterschiedlich ist jedoch die Besteuerung von Mieteinnahmen: Nicht-EU-Bürger (z.B. Schweizer) zahlen oft 24%, während EU-Bürger 19% zahlen und Ausgaben geltend machen können.

Wenn Ihr Eigenkapital in Schweizer Franken vorliegt, können bei Hausbanken hohe Wechselgebühren anfallen. Wir empfehlen die Nutzung eines spezialisierten Währungsbrokers, um den Wechselkurs zu fixieren und Transaktionskosten zu sparen.

Unser Rechner setzt auf maximale Transparenz. Berücksichtigen Sie jedoch kleine technische Kosten wie das Bankgutachten (Tasación) bei Finanzierungen (ca. 400 €) oder Anschlussgebühren für Strom und Wasser bei Neubauten (ca. 300 € - 500 €).

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