Rechner für den Veräußerungsgewinn bei Immobilien in Spanien
Schätzen Sie die zwei Steuern (national und städtisch), die beim Verkauf Ihrer Immobilie in Spanien anfallen.
Ihre Steuern auf den Veräußerungsgewinn in Spanien verstehen
Beim Verkauf einer Immobilie in Spanien werden Sie auf den Veräußerungsgewinn mit zwei getrennten Steuern besteuert. Unser Rechner gibt Ihnen eine Schätzung für beide.
1. Die Nationale Steuer (IRPF oder IRNR)
Diese Steuer wird auf den tatsächlichen Gewinn (Verkaufserlös - Anschaffungskosten - abzugsfähige Kosten) berechnet. Die Berechnungsmethode hängt von Ihrem Steuerstatus ab:
- Für Nichtansässige (EU/EWR): Sie zahlen die IRNR. Dies ist ein Pauschsatz von 19%, der auf den gesamten Nettogewinn angewendet wird.
- Für Steuerlich Ansässige in Spanien: Sie zahlen die IRPF. Die Steuer ist progressiv gestaffelt (19% für die ersten 6.000€, 21% von 6.000€ bis 50.000€, 23% darüber).
2. Die Städtische Steuer (IIVTNU oder *Plusvalía Municipal*)
Diese Steuer ist völlig **getrennt** von der ersten und wird **zusätzlich** erhoben. Sie wird von Ihrer Gemeinde (*Ayuntamiento*) verwaltet.
- Sie besteuert nicht den realen Gewinn, sondern den **Wertzuwachs des Grundstücks** (*valor catastral del suelo*) während Ihrer Haltedauer.
- Die Berechnung hängt von Koeffizienten ab, die jede Gemeinde individuell festlegt, sowie vom Katasterwert Ihres Grundstücks.
- Genau für diese Steuer ist die von Ihnen eingegebene Haltedauer entscheidend.
Haftungsausschluss
Dieser Rechner dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine finanzielle oder steuerliche Beratung dar. Steuergesetze können sich ändern und Ihre persönliche Situation (Befreiungen, Abzüge usw.) kann die endgültige Berechnung beeinflussen.
Für eine genaue Steuererklärung empfehlen wir Ihnen dringend, einen professionellen Steuerberater (*gestor* oder *abogado*) in Spanien zu konsultieren. Kontaktieren Sie unser deutschsprachiges Team, um mit einem Experten verbunden zu werden.