Rechner für den Veräußerungsgewinn bei Immobilien in Spanien

Schätzen Sie die zwei Steuern (national und städtisch), die beim Verkauf Ihrer Immobilie in Spanien anfallen.

Inkl. Notar, Grunderwerbsteuer (ITP/IVA) und Makler beim Kauf.
Verkaufspreis abzüglich Maklergebühren für den Verkauf.
Große Renovierungen, Wertsteigerungen (mit Rechnung).
Wichtig für die städtische *Plusvalía*.
Ihr steuerlicher Wohnsitz

Ihre Steuern auf den Veräußerungsgewinn in Spanien verstehen

Beim Verkauf einer Immobilie in Spanien werden Sie auf den Veräußerungsgewinn mit zwei getrennten Steuern besteuert. Unser Rechner gibt Ihnen eine Schätzung für beide.


1. Die Nationale Steuer (IRPF oder IRNR)

Diese Steuer wird auf den tatsächlichen Gewinn (Verkaufserlös - Anschaffungskosten - abzugsfähige Kosten) berechnet. Die Berechnungsmethode hängt von Ihrem Steuerstatus ab:

  • Für Nichtansässige (EU/EWR): Sie zahlen die IRNR. Dies ist ein Pauschsatz von 19%, der auf den gesamten Nettogewinn angewendet wird.
  • Für Steuerlich Ansässige in Spanien: Sie zahlen die IRPF. Die Steuer ist progressiv gestaffelt (19% für die ersten 6.000€, 21% von 6.000€ bis 50.000€, 23% darüber).

2. Die Städtische Steuer (IIVTNU oder *Plusvalía Municipal*)

Diese Steuer ist völlig **getrennt** von der ersten und wird **zusätzlich** erhoben. Sie wird von Ihrer Gemeinde (*Ayuntamiento*) verwaltet.

  • Sie besteuert nicht den realen Gewinn, sondern den **Wertzuwachs des Grundstücks** (*valor catastral del suelo*) während Ihrer Haltedauer.
  • Die Berechnung hängt von Koeffizienten ab, die jede Gemeinde individuell festlegt, sowie vom Katasterwert Ihres Grundstücks.
  • Genau für diese Steuer ist die von Ihnen eingegebene Haltedauer entscheidend.