Änderung des Inhabers der Grundsteuer (IBI) in Spanien

Einführung

Bei einem Immobilienkauf in Spanien ist es unerlässlich, den Inhaber der IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles), die der Grundsteuer entspricht, auf den neuesten Stand zu bringen. Ohne diesen Schritt laufen Sie Gefahr, Steuerbescheide im Namen des früheren Eigentümers zu erhalten oder in steuerliche Schwierigkeiten zu geraten.

Unser Service begleitet Sie durch den gesamten Prozess, um eine schnelle und konforme Aktualisierung bei den lokalen Behörden zu gewährleisten.

1. Definition

Das IBI ist eine jährliche Steuer, die jeder Eigentümer einer Immobilie in Spanien zahlen muss.

Der Wechsel des Eigentümers besteht aus :

den neuen Eigentümer offiziell bei der Stadtverwaltung (Ayuntamiento) anzumelden,

die Steuerinformationen zu aktualisieren,

den ordnungsgemäßen Erhalt der nächsten Steuerbescheide zu gewährleisten.

2. Warum sollten Sie sich für unsere Dienstleistung entscheiden?

Zeitersparnis: Wir kümmern uns direkt um die Formalitäten mit den städtischen Behörden.

Rechtssicherheit: Garantierte Konformität mit den lokalen Verwaltungsanforderungen.

Deutschsprachige Begleitung: Ideal für Expats und Investoren, die kein Spanisch sprechen.

Gelassenheit: Vermeiden Sie Verzögerungen, Bußgelder oder Steuerbescheide, die an den früheren Eigentümer geschickt werden.

Umfassende Betreuung: Wir betreuen Sie bis zur Bestätigung der Aktualisierung durch die Stadtverwaltung.

3. Wie funktioniert das Ganze?

Sammlung der Dokumente: Eigentumsurkunde, NIE, Identitätsnachweis und Informationen über die Immobilie.

Vorbereitung der Akte: Überprüfung und Zusammenstellung des offiziellen Antrags.

Einreichung bei der Stadtverwaltung: Wir leiten den Antrag auf Änderung des Inhabers weiter.

Bestätigung: Erhalt der Aktualisierungsbestätigung und Mitteilung an den Kunden.

Unterstützung nach dem Antrag: Unterstützung bei Fragen oder wenn Sie einen steuerlichen Nachweis benötigen.

4. Wer kann diesen Service in Anspruch nehmen?

Expatriates: Neubesitzer einer Immobilie in Spanien.

Immobilieninvestoren: Kauf von Wohnungen oder Häusern zu Vermietungszwecken.

Rentner: Endgültige Niederlassung in Spanien, die eine steuerliche Regularisierung erfordert.

Erbschaft oder Schenkung: Erben und Beschenkte müssen den IBI-Inhaber aktualisieren.

Schlussfolgerung

Die Änderung des Inhabers für das IBI in Spanien ist ein unumgänglicher Verwaltungsschritt nach jedem Immobilienkauf. Für 165 € (inkl. MwSt.) garantiert Ihnen unser schlüsselfertiger Service eine schnelle, sichere und konforme Aktualisierung bei der Stadtverwaltung.

👉 Vertrauen Sie uns noch heute Ihre Akte an und vermeiden Sie die administrativen Komplikationen, die mit der Grundsteuer in Spanien verbunden sind.

Preis : 166 € dont 21% de TVA
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