Verwaltung der Steuern von Nichtansässigen - Tarif für eine jährliche Steuererklärung pro Immobilie in Spanien

Einleitung

Als nichtansässiger Eigentümer in Spanien unterliegen Sie einer jährlichen Steuerpflicht: der Steuererklärung für Nichtansässige (Modell 210). Dieser Vorgang kann kompliziert erscheinen, vor allem aus der Ferne und mit Sprachbarrieren.

Mit unserem Service können Sie diese Aufgabe vollständig an Fachleute delegieren, sodass Sie mühelos mit den spanischen Steuerbehörden konform bleiben.

1. Definition

Die Steuer für Nichtansässige in Spanien ist eine Pflichtabgabe für alle Personen, die Immobilien auf spanischem Staatsgebiet besitzen, aber nicht steuerlich in Spanien ansässig sind.

Für jede Immobilie muss eine individuelle jährliche Steuererklärung (Modell 210) abgegeben werden, unabhängig davon, ob sie vermietet ist oder nicht.

2. Warum sollten Sie sich für unsere Dienstleistung entscheiden?

Steuerfachwissen: Wir kennen die besonderen Regeln für nicht ansässige Personen.

Deutschsprachige Begleitung: Ideal, um sprachbedingte Fehler zu vermeiden.

Zeitersparnis: Sie müssen sich nicht selbst um die Formalitäten mit den spanischen Behörden kümmern.

Garantierte Konformität: Die Steuererklärung wird innerhalb der gesetzlichen Fristen abgegeben.

Gelassenheit: Vermeiden Sie Bußgelder und Zuschläge aufgrund einer vergessenen oder fehlerhaften Erklärung.

3. Wie funktioniert das Ganze?

Sammlung von Informationen: Ausweisdokumente, NIE, Eigentumsurkunde, eventuelle Mieteinnahmen.

Vorbereitung der Steuererklärung: Berechnung der fälligen Steuer nach den spanischen Steuervorschriften.

Offizielle Einreichung: Übermittlung des Musters 210 bei der spanischen Steuerbehörde.

Bestätigung: Aushändigung des offiziellen Einreichungsbelegs.

Fortlaufende Unterstützung: Verfügbare Unterstützung im Falle von Kontrollen oder zusätzlichen Anfragen.

4. Wer kann diesen Service in Anspruch nehmen?

Nicht ansässige Eigentümer: besitzen eine oder mehrere Immobilien in Spanien.

Ausländische Investoren: kaufen zum Zweck der saisonalen oder langfristigen Vermietung.

Erben von Immobilien in Spanien: unterliegen der Meldepflicht.

Familien und Einzelpersonen: verfügen über einen Zweitwohnsitz in Spanien.

Schlussfolgerung

Die Verwaltung der Steuern von Nichtansässigen in Spanien ist eine unumgängliche gesetzliche Verpflichtung. Mit unserem Service für 695 € (inkl. MwSt.) pro Immobilie und Jahr erhalten Sie eine umfassende, zuverlässige und deutschsprachige Begleitung, um mit dem spanischen Finanzamt in Einklang zu bleiben.

👉 Beauftragen Sie uns noch heute mit der Verwaltung Ihrer Steuererklärungen in Spanien und vermeiden Sie das Risiko eines Bußgeldes.

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