Rechner für Erbschafts- & Schenkungssteuer (Immobilien Spanien)

Erhalten Sie in 2 Minuten eine realistische Einschätzung Ihrer Steuerlast.
Ohne Registrierung. 100% Diskret & Datenschutzkonform.

Stand: Dezember 2025 | Inkl. Regelungen für Andalusien (100% Bonifikation), Katalonien, Balearen & Valencia.

Warum dieser Rechner?

🎯 Zielgruppe Eigentümer aus dem DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) mit Immobilienbesitz in Spanien, sowie deren Erben.
💡 Die Komplexität Spanien hat 17 regionale Steuersysteme. Standard-Rechner ignorieren oft die entscheidenden Freibeträge für Nicht-Residente (Nicht-Steuerinländer).
⚙️ Die Lösung Wir gleichen Verkehrswert, Verwandtschaftsgrad und regionale Gesetze ab, um Ihre Steuerlast präzise zu ermitteln.
Aktueller Verkehrswert (Schätzung).
Fügt eine Zeile "Ehepartner" hinzu (oft stark begünstigt).
Mögliche Reduktion um 95% (Hauptwohnsitz-Klausel).

Haftungsausschluss: Diese Berechnung beinhaltet geschätzte Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5%). Die Ergebnisse sind indikativ. Regionale Gesetze (insb. Balearen, Andalusien und Katalonien) bezüglich der Unterscheidung zwischen Residenten und Nicht-Residenten unterliegen ständigen Änderungen.

Hinweis zur Doppelbesteuerung (Deutschland/Schweiz)

Für Steuerinländer in Deutschland existiert kein spezifisches Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften mit Spanien. Nach § 21 ErbStG wird die in Spanien gezahlte Erbschaftssteuer jedoch in der Regel auf die deutsche Erbschaftssteuer angerechnet, um eine Doppelbelastung zu vermeiden.

Verständnis Ihrer Simulationsergebnisse

Die steuerliche Belastung wird individuell für jeden Erben berechnet, basierend auf dessen Erbteil, Verwandtschaftsgrad und Wohnsitzstatus.

Benötigen Sie juristische Begleitung?

Die Fristen in Spanien sind strikt (6 Monate). Für professionelle Beratung zu Nachlassabwicklung, NIE-Nummern und Steueroptimierung:
👉 Lesen Sie unseren Leitfaden zur Erbschaftssteuer in Spanien

Wie präzise ist dieser Rechner?

Wir setzen auf volle Transparenz. Unsere Algorithmen werden laufend gegen die aktuellen Steuergesetze 2024/2025 geprüft.

Die Berechnung der Erbschaftssteuer in Spanien ist aufgrund der 17 verschiedenen regionalen Steuersysteme komplex. Viele kostenlose Online-Tools wenden lediglich das nationale Recht an, was zu fehlerhaften Schätzungen für internationale Eigentümer führt.

Unser Tool integriert die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und stellt sicher, dass Nicht-Residenten (EU/EWR) von denselben Freibeträgen profitieren wie Einheimische, insbesondere in Andalusien und an der Costa Blanca.

Kontinuierliche Aktualisierung
Wir überwachen Änderungen in Valencia (99% Bonifikation), die degressiven Tabellen in Katalonien und die Befreiungen in Andalusien.
COMPLIANCE-CHECK & VALIDIERUNG

Vor der Veröffentlichung hat dieses Tool strenge "Stress-Tests" für komplexe Szenarien im DACH-Raum bestanden:

  • Der "EU-Gleichstellungs"-Check (Andalusien):
    BESTANDEN Bestätigt: Die "100% Befreiung" wird EU-rechtskonform auch auf Eigentümer aus DE/AT angewendet.
  • Der "Luxusimmobilien"-Test (Katalonien):
    BESTANDEN Verifiziert den "Multiplikator-Effekt": Korrekte Reduzierung der Vergünstigung bei hohen Vermögenswerten (Costa Brava).
  • Der "Costa Blanca"-Standard (Valencia):
    BESTANDEN Validiert die 99% Quoten-Bonifikation, relevant für Ruhesitze in Denia, Javea oder Calpe.
  • Der "Mallorca"-Test (Balearen):
    BESTANDEN Prüft die spezifischen, oft wechselnden Freibetragsregeln für Nicht-Residente auf Mallorca & Ibiza.

Rechtlicher Hinweis: Obwohl dieser Simulator eine hohe Genauigkeit bietet, dienen die Ergebnisse nur zu Informationszwecken. Jeder Erbfall hat Besonderheiten (Vorschenkungen, Vorvermögen, spezifische Vermögenswerte), die nur ein spezialisierter Steueranwalt oder Notar endgültig validieren kann.

Unsere Kunden sprechen über uns

Häufig gestellte Fragen (FAQ): Grenzüberschreitende Erbschaftsangelegenheiten 🇪🇸 Frankreich-Spanien 🛡️

Die gesetzliche Frist zur Entrichtung der Erbschaftssteuer beträgt 6 Monate ab dem Todestag. Rasches Handeln ist entscheidend. Es besteht die Möglichkeit, eine Fristverlängerung von weiteren 6 Monaten zu beantragen. Dieser Antrag muss jedoch vor Ablauf der ursprünglichen Frist gestellt werden und kann je nach Autonomer Gemeinschaft zu Strafgebühren oder Verzugszinsen führen.

Die spanische Steuerverwaltung wird Säumniszuschläge auf den geschuldeten Steuerbetrag erheben. Diese Säumniszuschläge erhöhen sich mit der verstrichenen Zeit (Zuschläge von 5 % bis 20 % zuzüglich Verzugszinsen), weshalb es von größter Bedeutung ist, die notwendigen Schritte zeitnah einzuleiten.

Ihr erster Schritt ist die Beschaffung zweier wesentlicher Dokumente in Spanien:

  1. Die Internationale Sterbeurkunde
  2. Die Bescheinigung des Zentralregisters der letztwilligen Verfügungen (welche bestätigt, ob ein spanisches Testament vorliegt).

Diese Dokumente bilden die zwingende Grundlage.

Nein, Sie vermeiden die Doppelbesteuerung. Das französisch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen sieht vor, dass die Immobiliensteuer zuerst in Spanien gezahlt wird. Diesen Betrag können Sie anschließend von der Steuer abziehen, die Sie in Frankreich deklarieren müssen, dank eines Anrechnungsmechanismus.

Unser Tool berechnet ausschließlich die spanische Erbschaftsteuer (Impuesto de Sucesiones y Donaciones) sowie die lokalen Steuern (Plusvalía). Dies ist der dringendste Wert, den Sie ermitteln sollten. Die in Spanien entrichtete Steuer bildet sodann die Grundlage für Ihre steuerliche Anrechnung in Frankreich.

Hier liegt die Kernkomplexität. Das Erbrecht (die zivilrechtliche Aufteilung des Vermögens) richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Verstorbenen (oftmals Frankreich). Allerdings ist die Erbschaftsteuer für die Immobilie stets in Spanien zu entrichten. Sie müssen sich daher zwischen diesen beiden Rechtsordnungen zurechtfinden.

Nein. Der französische Notar ist für den französischen Teil zuständig. Für die Eigentumsübertragung in Spanien, die Berechnung der regionalen Steuern und die Eintragung ins Registro de la Propiedad (Grundbuchamt) ist die Beauftragung eines spezialisierten spanischen Anwalts oder Notars unerlässlich.

Dies ist oft ein weit verbreitetes Missverständnis! Dank der Autonomen Gemeinschaften (Regionen), welche ihre eigenen Ermäßigungen festlegen. Regionen wie Valencia, Madrid oder Andalusien bieten Begünstigungen (Ermäßigungen) von bis zu 99% für direkte Erben an. Unser Simulator bietet Ihnen die Möglichkeit, diese erfreuliche Tatsache zu überprüfen.

Die Plusvalía ist eine kommunale Steuer, die an das Rathaus zu entrichten ist. Sie besteuert die Wertsteigerung des städtischen Bodens der Immobilie (vom Kaufzeitpunkt bis zum Todesfall). Sie ist von den Erben zu zahlen und wird zusätzlich zur Haupt-Erbschaftsteuer fällig. Wir berücksichtigen sie in unserem Simulator, um Ihnen eine möglichst realistische Kostenschätzung zu liefern.

Wenn Sie ein Nachkomme, Ehepartner oder Vorfahre des Erblassers sind, gehören Sie zu den Gruppen I und II. Diese Gruppen profitieren von den vorteilhaftesten Freibeträgen und regionalen Begünstigungen, die die Erbschaftssteuer oft auf einen minimalen Betrag reduzieren.

Der überlebende Ehepartner wird als Erbe der Gruppe II eingestuft und profitiert somit von den maximalen Steuerfreibeträgen der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft. Jedoch hängt dessen genauer Erbteil vom ehelichen Güterstand sowie vom Vorhandensein eines Testaments (spanisch oder französisch) ab.

Im Gegensatz zu Frankreich ist die Besteuerungsgrundlage oft der Katasterreferenzwert (ein durch die regionale Verwaltung festgelegter Steuerwert) und nicht der Marktwert, den Sie schätzen. Unser Simulator nutzt die offiziellen Berechnungsgrundlagen jeder Region, um eine präzise Schätzung zu liefern.

Der entscheidende Schritt ist die Unterzeichnung der Erbschaftsannahmeurkunde (Escritura de Aceptación de Herencia) vor einem spanischen Notar. Dies ist der rechtliche Akt, der Sie offiziell zum Eigentümer macht und der die Eintragung der Immobilie auf Ihren Namen im Grundbuch ermöglicht.

Die Beauftragung eines Anwalts ist nicht obligatorisch, jedoch wird die Einschaltung eines Spezialisten für internationales Erbrecht dringend empfohlen. Dieser gewährleistet die Anwendung der bestmöglichen regionalen Steuererleichterungen und stellt die Einhaltung der Fristen sicher, um Strafzahlungen sowie Doppelbesteuerungskonflikte zu vermeiden.

Selbstverständlich. Auf Basis der durch den Simulator ermittelten Zahlen ist es unser Ziel, Ihnen den Kompass für Ihre Reise zu bieten. Wir stellen Ihnen einen kostenlosen Leitfaden (oder eine persönliche Beratung) zur Verfügung, der die 5 Schlüsselphasen und die dafür erforderlichen Unterlagen detailliert beschreibt, um Ihre Nachlassregelung stressfrei und fristgerecht abzuwickeln.