Golden Visa Spanien 2025: Der Komplette Leitfaden für Investitionen
Einführung
Das spanische "Golden Visa" ist ein Investitions-Aufenthaltsprogramm, das seit seiner Einführung Tausende nicht-europäischer Investoren angezogen hat. Es bietet einen schnellen Weg zur Aufenthaltsgenehmigung in Spanien für diejenigen, die eine bedeutende Investition tätigen, wobei der Kauf einer Immobilie im Wert von 500.000 € oder mehr am beliebtesten ist.
Dieses Thema ist von höchster Bedeutung, da es sowohl eine große finanzielle Investition als auch den rechtlichen Status Ihrer Familie betrifft. Als Spezialisten für Luxusimmobilien und internationale Transaktionen müssen wir auf einen entscheidenden Punkt hinweisen: Die Zukunft des Golden Visa in Bezug auf Immobilieninvestitionen ist im Jahr 2025 politisch unsicher. Dieser Leitfaden erläutert die derzeit geltenden Regeln und die einzigartigen Vorteile dieses Programms und gibt Ihnen gleichzeitig die notwendigen Warnhinweise für ein Projekt dieser Größenordnung.
1. Was ist das Golden Visa Spanien?
Das Golden Visa (oder "Visado de Inversor") ist kein Touristenvisum. Es ist eine besondere Aufenthaltserlaubnis für Bürger außerhalb der Europäischen Union (außerhalb EU/EWR). Es wurde durch das Gesetz 14/2013 geschaffen, um Unternehmer und ausländische Investitionen nach Spanien zu locken.
Im Gegenzug für eine qualifizierte Investition gewährt Spanien dem Investor und seinen Familienmitgliedern (Ehepartner, minderjährige Kinder und unterhaltsberechtigte Vorfahren/Nachkommen) eine Aufenthaltserlaubnis. Diese Erlaubnis ermöglicht es Ihnen, auf dem gesamten spanischen Territorium zu leben und vor allem legal zu arbeiten.

2. Investitionsoptionen für das Golden Visa
Das Gesetz definiert mehrere "Eintrittskarten", um berechtigt zu sein. Die Immobilieninvestition ist die häufigste, aber nicht die einzige.
Die Immobilieninvestition (die beliebteste Option)
Dies ist der am häufigsten gewählte Weg. Die Bedingungen sind streng :
- Betrag : Die Investition muss 500.000 € oder mehr betragen.
- Lastenfrei : Die ersten 500.000 € müssen ohne Hypothek oder Darlehen bezahlt werden. (Zum Beispiel können Sie eine Immobilie für 800.000 € mit einer Hypothek von 300.000 € kaufen, da die 500.000 € Eigenkapital gedeckt sind).
- Kombinierbar : Sie sind nicht verpflichtet, eine einzige Immobilie zu kaufen. Sie können zwei Wohnungen zu je 250.000 € erwerben. Wichtig ist, dass die Gesamtinvestition den Schwellenwert von 500.000 € erreicht.
Die Investition muss durch eine Nota Simple aus dem Grundbuch und die Kaufurkunde (Escritura) nachgewiesen werden.
Weitere Investitionsoptionen (Kapital und Unternehmen)
Wenn Sie nicht in Immobilien investieren möchten, gibt es andere (kostenintensivere) Optionen :
| Art des Vermögenswerts | Erforderlicher Mindestbetrag |
|---|---|
| Immobilien | 500.000 € (lastenfrei) |
| Bankeinlagen in Spanien | 1.000.000 € |
| Aktien spanischer Unternehmen | 1.000.000 € |
| Spanische Staatsschulden (Staatsanleihen) | 2.000.000 € |
| Unternehmensprojekt ("Proyecto Empresarial") | Kein fester Betrag (muss von allgemeinem Interesse sein, Arbeitsplätze schaffen usw.) |
3. Der Einzigartige Vorteil: Golden Visa vs. Visa Non Lucrativo
Warum das teurere Golden Visa einem Visa Non Lucrativo (VNL) vorziehen? Die Antwort liegt in zwei entscheidenden Punkten: dem Recht zu arbeiten und der steuerlichen Ansässigkeit.

Das VNL ist für Rentner oder Personen ohne Erwerbstätigkeit konzipiert, während das GV für aktive Investoren gedacht ist.
| Merkmal | Golden Visa (Investor) | Visa Non Lucrativo (Rentner/Person ohne Erwerbstätigkeit) |
|---|---|---|
| Recht auf Arbeit in Spanien | Ja (sofort, für den Investor und seine Familie) | Nein (im ersten Jahr strengstens untersagt) |
| Erforderliche Mindestanwesenheit | Keine (1 einziger Besuch pro Jahr genügt) | 183+ Tage pro Jahr (Obligatorisch) |
| Steuerliche Konsequenz | Sie können nicht-steueransässig bleiben (falls < 183 Tage) | Sie werden steueransässig (steuerpflichtig für Ihr weltweites Einkommen) |
| Verlängerung | Zunächst 3 Jahre, dann 5 Jahre | Zunächst 1 Jahr, dann 2 Jahre |
Der steuerliche Vorteil ist das Hauptargument: Das Golden Visa ist die einzige Genehmigung, die es Ihnen ermöglicht, außerhalb Spaniens zu leben und gleichzeitig Ihren Wohnsitz zu behalten, wodurch Sie nicht steuerlich ansässig in Spanien werden, solange Sie sich nicht länger als 6 Monate dort aufhalten.
4. Antragsprozess (2025)
Das Verfahren ist schnell (das Gesetz sieht 20 Arbeitstage für eine Antwort vor), erfordert aber vollständige und korrekte Unterlagen.
Die wichtigsten Schritte
- NIE beantragen: Unverzichtbar noch vor dem Kauf.
- Investition tätigen: Die Immobilie(n) kaufen und die Urkunde (Escritura) sowie die Nota Simple erhalten, die den lastenfreien Kauf von 500.000 € belegen.
- Dokumente zusammenstellen: Führungszeugnis (mit Apostille), vollständige private Krankenversicherung in Spanien, Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, Reisepass.
- Antrag einreichen:
- Aus Ihrem Heimatland: Sie beantragen ein 1-jähriges "Visado de Inversor" beim spanischen Konsulat.
- Aus Spanien: Wenn Sie sich bereits in Spanien aufhalten (z.B. mit einem Touristenvisum), beantragen Sie die 3-jährige Aufenthaltserlaubnis direkt bei der UGE (Unidad de Grandes Empresas).
- TIE erhalten: Sobald die Genehmigung erteilt ist, vereinbaren Sie einen Termin bei der Polizei, um Ihre TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero), die physische Aufenthaltskarte, zu erhalten.

Wichtiger Hinweis: Die unsichere Zukunft des Golden Visa für Immobilieninvestitionen
Es ist unsere Pflicht als Experten, Sie darüber zu informieren, dass die spanische Regierung im April 2024 ihre Absicht bekannt gab, das Golden Visa für Immobilieninvestitionen abzuschaffen, da es als inflationär angesehen wird. Zum Stand vom 2. Dezember 2025 ist das Gesetz 14/2013 weiterhin in Kraft und Anträge werden bearbeitet. Diese politische Unsicherheit macht jedoch jedes Projekt, das ausschließlich auf den Erhalt dieses Visums abzielt, sehr riskant. Eine umfassende Rechtsberatung ist vor einer solchen Investition mehr denn je unerlässlich.
Offizielle Ressource
Anträge auf Aufenthaltserlaubnisse für Investoren (falls aus Spanien gestellt) werden von einer speziellen Einheit, der UGE, bearbeitet. Offizielle Informationen (auf Spanisch) finden Sie auf dem Portal des Ministeriums.
Offizielles Portal des Ministeriums – Aufenthaltsvisa für Investoren
Fazit
Solange es in Kraft ist, bleibt das Golden Visa das mächtigste Instrument für nicht-europäische Investoren. Es bietet steuerliche Flexibilität (indem es die Steuerresidenz vermeidet) und ein Arbeitsrecht, das kein anderes Visum bietet. Es ist der Königsweg für diejenigen, die ein Luxus-Standbein in Europa wünschen, ohne steuerlich gebunden zu sein.
Jedoch machen die Investition von 500.000 € und die aktuelle politische Unsicherheit dies zu einem Vorhaben von größter Bedeutung. Unsere umfassende Erfahrung in der Begleitung internationaler Kunden (HNWI) hat uns ermöglicht, ein Netzwerk aus Steueranwälten und Einwanderungsexperten aufzubauen, das unerlässlich ist, um eine solche Transaktion abzusichern. Dies ist kein Projekt, das man alleine angehen sollte.
Inhaltsverzeichnis des Artikels
- Einführung
- 1. Was ist das Golden Visa Spanien?
- 2. Investitionsoptionen für das Golden Visa
- Die Immobilieninvestition (die beliebteste Option)
- Weitere Investitionsoptionen (Kapital und Unternehmen)
- 3. Der Einzigartige Vorteil: Golden Visa vs. Visa Non Lucrativo
- 4. Antragsprozess (2025)
- Die wichtigsten Schritte
- Fazit
FAQ : Le Golden Visa Espagne pour Investisseurs
Investir en Espagne pour obtenir la résidence. Comprendre les opportunités, les critères et l'avenir incertain du Golden Visa immobilier.
| Type d'Actif | Montant Minimum Requis |
|---|---|
| Biens Immobiliers | 500 000 € (net de charges) |
| Dépôts bancaires en Espagne | 1 000 000 € |
| Actions de sociétés espagnoles | 1 000 000 € |
| Dette Publique Espagnole (Bons du Trésor) | 2 000 000 € |
| Projet d'Entreprise | Pas de montant fixe (doit être d'intérêt général, créer des emplois, etc.) |
- Une Nota Simple : il s'agit d'un extrait du Registre de la Propriété qui atteste de votre propriété.
- L'Escritura : l'acte de vente notarié qui formalise l'acquisition du ou des biens immobiliers, précisant que les 500 000 € requis ont été payés sans charge hypothécaire.
- Obtenir un NIE : Le NIE (Numéro d'Identification Étranger) est indispensable avant toute acquisition immobilière.
- Réaliser l'investissement : Acquérir le ou les biens immobiliers et obtenir l'Escritura (acte de vente) et la Nota Simple prouvant l'achat de 500 000 € sans charges.
- Rassembler les documents : Préparer un dossier complet incluant casier judiciaire (apostillé), assurance maladie privée complète en Espagne, preuve de fonds suffisants et passeport valide.
- Déposer la demande :
- Depuis votre pays : Demande d'un Visado de Inversor d'un an auprès du consulat espagnol.
- Depuis l'Espagne : Demande directe du permis de séjour de trois ans auprès de l'UGE (Unidad de Grandes Empresas), si vous êtes déjà sur place.
- Obtenir la TIE : Une fois le permis approuvé, prendre rendez-vous à la police pour obtenir votre TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero), la carte de résident physique.
- Assurer la conformité de votre investissement et de votre dossier.
- Vous guider à travers les subtilités légales et administratives.
- Vous aider à naviguer les implications fiscales pour optimiser votre situation.
- Anticiper les évolutions législatives et vous proposer des alternatives si nécessaire.