Autónomo "Einzelunternehmer" in Spanien werden: Der Komplette Leitfaden 2025
Einleitung
Sie ziehen nach Spanien und planen, selbstständig zu arbeiten? Ob Sie Immobilienmakler, Berater werden oder Ihre Mietinvestitionen aktiv verwalten möchten, Sie werden mit einem unumgänglichen Status konfrontiert sein: dem „Régimen Especial de Trabajadores Autónomos“ (RETA), besser bekannt als „Autónomo“. Dies ist das spanische Äquivalent zum Status eines Einzelunternehmers oder Freiberuflers.
Die Anmeldung als Autónomo ist ein grundlegender Schritt, der Ihre soziale Absicherung, Ihre Besteuerung und die Legalität Ihrer Tätigkeit in Spanien direkt beeinflusst. Als Experten für die spanische Verwaltung führen wir Sie durch einen Prozess, der komplex erscheinen mag, aber für jedes berufliche Projekt, auch im Immobilienbereich, unerlässlich ist.
1. Was ist ein "Autónomo"?
Ein „Autónomo“ ist eine natürliche Person, die gewohnheitsmäßig, persönlich und direkt eine gewinnorientierte Wirtschaftstätigkeit ausübt, ohne einem Arbeitsvertrag zu unterliegen. Im Gegensatz zu einer Gesellschaft (SL) hat der Autónomo keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie als Einzelperson haften für Ihre beruflichen Schulden mit Ihrem gesamten Vermögen (privat und beruflich).

Wer ist betroffen? Der Fall Immobilien
Die Anmeldung ist obligatorisch, wenn Sie regelmäßig eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Im Immobiliensektor umfasst dies:
- Immobilienmakler: In Spanien arbeiten fast alle Immobilienmakler (API) im Status eines Autónomo (unabhängiger Mitarbeiter) für eine Agentur.
- Handwerker und Renovierer: Alle Baufachleute (Klempner, Elektriker, Maurer), die ihre Dienstleistungen in Rechnung stellen.
- Immobilieninvestoren (Spezialfall): Wenn Sie eine große Anzahl von Immobilien (in der Regel 5 oder mehr) verwalten oder wenn die Vermietung als Ihre Haupteinnahmequelle gilt (mit aktiver Verwaltung), kann die Verwaltung Ihre Anmeldung als Autónomo verlangen, um Ihre Ausgaben absetzen zu können.
2. Die doppelte Anmeldung ("El Alta"): Finanzamt und Sozialversicherung
Autónomo in Spanien zu werden, erfordert ein doppeltes Verfahren ("Alta") bei zwei verschiedenen Verwaltungen. Die Reihenfolge ist entscheidend.

Hier sind die 5 wichtigsten Schritte für eine erfolgreiche Gründung:
- Ein NIE (Ausländeridentifikationsnummer) erhalten: Das ist die Grundlage für alles.
- Ein digitales Zertifikat erhalten: Unerlässlich für alle Online-Vorgänge (dringend empfohlen).
- Schritt 1: Anmeldung beim Finanzamt (Agencia Tributaria – Hacienda): Sie müssen sich beim Finanzamt über das Modelo 036 oder Modelo 037 (vereinfachte Version) anmelden. Hier wählen Sie Ihr Mehrwertsteuerregime (IVA) und Ihre Einkommensteuer (IRPF).
- Schritt 2: Anmeldung bei der Sozialversicherung (Seguridad Social – TGSS): Sobald Sie beim Finanzamt registriert sind, haben Sie 60 Tage Zeit, sich über das Modelo TA.0521 in der „Sonderregelung für Selbstständige“ (RETA) anzumelden. Diese Anmeldung löst die Zahlung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge (der „Cuota“) aus.
- Ein spezielles spanisches Bankkonto eröffnen, um Ihre Beiträge und Steuern abzubuchen.
Expertenrat: Die Reihenfolge-Falle
Unsere Erfahrung zeigt, dass der kostspieligste Fehler darin besteht, sich bei der Sozialversicherung vor dem Finanzamt (Hacienda) anzumelden. Wenn Sie dies tun, können Sie nicht vom „Tarifa Plana“ (reduzierter Beitrag) profitieren und zahlen vom ersten Tag an den vollen Satz. Immer zuerst das Finanzamt (Hacienda)!
3. Kosten und Steuern: Die "Cuota" und die vierteljährlichen Abgaben
Dies ist das kritischste Thema für neue Autónomos: Wie viel werden Sie bezahlen?
Der Sozialversicherungsbeitrag (Die "Cuota"): Pauschaltarif und Realeinkommen
Seit 2023 hat Spanien sein System reformiert. Die Beiträge sind nicht mehr fix, sondern basieren auf Ihrem realen Einkommen („ingresos reales“). Glücklicherweise bleibt eine Hilfsmaßnahme für Neuanmeldungen bestehen: der „Tarifa Plana“ (Pauschaltarif).
| Zeitraum | Monatlicher Beitrag ("Cuota") | Bedingungen |
|---|---|---|
| Monat 1 bis 12 | ~ 80 € | Automatisch für jede Neuanmeldung. |
| Monat 13 bis 24 | ~ 80 € | Nur wenn Ihr Nettoeinkommen unter dem Mindestlohn (SMI) bleibt. |
| Nach 24 Monaten | Beitrag nach Ihrem realen Einkommen | Siehe Tabelle des Finanzamtes (Agencia Tributaria). |
Nach dem Tarifa Plana treten Sie in das System der Beitragszahlung nach realen Einkommensstufen ein, das jährlich angepasst wird. Dies ist eine komplexe Berechnung, die Ihr Buchhalter (gestor) für Sie schätzen muss.

Die vierteljährlichen Steuern: IVA und IRPF
Zusätzlich zur monatlichen „Cuota“ ist der Autónomo der Steuereintreiber des Staates. Sie müssen vierteljährliche Erklärungen abgeben (alle 3 Monate).
| Steuer | Formular (Modelo) | Beschreibung |
|---|---|---|
| IVA (Mehrwertsteuer) | Modelo 303 | Sie erklären die von Ihnen in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer (IVA repercutido) und ziehen die von Ihnen gezahlte Mehrwertsteuer (IVA soportado) ab. Die Differenz zahlen Sie an das Finanzamt. |
| IRPF (Einkommensteuer) | Modelo 130 | Dies ist eine Vorauszahlung auf Ihre endgültige Einkommensteuer. Sie zahlen 20% Ihres vierteljährlichen Nettogewinns (Einnahmen - Ausgaben). |
Offizielle Quelle
Die Verwaltung des Autónomo-Status ist komplex. Die offizielle Quelle für die Anmeldung und die Beiträge ist die spanische Sozialversicherung (TGSS).
Fazit
Autónomo in Spanien zu werden, ist ein aufwendiger, aber unerlässlicher administrativer Schritt, um eine unabhängige Tätigkeit als Immobilienmakler oder Handwerker legal auszuüben. Dies ist ein wichtiges Thema: Ein Fehler bei der „Alta“ (Anmeldung) kann Sie den Verlust der reduzierten Beiträge („Tarifa Plana“) kosten.
Unsere Erfahrung zeigt, dass, obwohl das Anmeldeverfahren (die „Altas“) zu bewältigen ist, die vierteljährliche Steuerverwaltung (IVA, IRPF) und die Berechnung der Beiträge auf Basis des realen Einkommens komplex sind. Wir empfehlen dringend, vom ersten Tag an einen „Gestor“ (Buchhalter / Steuerberater) hinzuzuziehen, um Ihre Tätigkeit abzusichern.
Bereit, Autónomo zu werden?
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Inhaltsverzeichnis des Artikels
- Einleitung
- 1. Was ist ein "Autónomo"?
- Wer ist betroffen? Der Fall Immobilien
- 2. Die doppelte Anmeldung (El "Alta"): Finanzamt und Sozialversicherung
- 3. Kosten und Steuern: Die "Cuota" und die vierteljährlichen Abgaben
- Der Sozialversicherungsbeitrag (Die "Cuota"): Pauschaltarif und Realeinkommen
- Die vierteljährlichen Steuern: IVA und IRPF
- Fazit
FAQ: Selbständigkeit als „Autónomo“ in Spanien (Freiberufler / Einzelunternehmer)
Der Status als „Autónomo“ (vergleichbar mit einem deutschen Freiberufler oder Einzelunternehmer) ist unerlässlich für jede selbständige Tätigkeit, auch im Immobiliensektor. Dieses Thema ist entscheidend für Ihre rechtliche und steuerliche Situation in Spanien. Status, Pflichten und administrative Fallstricke.
Der „Autónomo“ ist eine natürliche Person, die eine gewinnorientierte Wirtschaftstätigkeit gewohnheitsmäßig und direkt ausübt, ohne einen Arbeitsvertrag. Dies ist vergleichbar mit einem deutschen Freiberufler oder Einzelunternehmer.
Der Hauptunterschied besteht darin, dass der „Autónomo“ keine von der Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt. Die Person haftet persönlich für berufliche Schulden mit ihrem gesamten Vermögen. Eine S.L. (Sociedad Limitada – vergleichbar mit einer deutschen GmbH) bietet eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftskapital.
Fast alle Immobilienmakler (API), die für eine Agentur arbeiten, oder Baufachleute (Handwerker) müssen sich registrieren. Investoren, die aktiv eine große Anzahl von Mietobjekten (oft 5 oder mehr) verwalten, können ebenfalls zur Registrierung verpflichtet sein.
Der erste unerlässliche Schritt ist der Erwerb der NIE (Número de Identificación de Extranjero – Ausländeridentifikationsnummer). Dies ist die Grundlage jeder administrativen Registrierung in Spanien.
Die Reihenfolge ist entscheidend, um von der „Tarifa Plana“ (ermäßigte Beitragszahlung) zu profitieren. Sie müssen sich immer zuerst beim Finanzamt (Hacienda) über das Modelo 036/037 anmelden und anschließend innerhalb von 60 Tagen bei der Sozialversicherung (TGSS) über das Modelo TA.0521. Wird die Reihenfolge vertauscht, wird ab dem ersten Tag der volle Beitragssatz angewendet.
Die „Tarifa Plana“ ist ein Pauschaltarif für Neuanmeldungen. Für die ersten 12 Monate beträgt der monatliche Beitrag („cuota“) etwa 80 €.
Seit 2023 basieren die Beiträge auf Ihren tatsächlichen Einkünften („ingresos reales“). Der „Autónomo“ zahlt Beiträge in Einkommensstufen, die jährlich angepasst werden.
Der „Autónomo“ unterliegt der Mehrwertsteuer (IVA) und der Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF) auf seine Gewinne.
Die vierteljährliche Mehrwertsteuererklärung (IVA) erfolgt über das Modelo 303. Sie deklarieren die in Rechnung gestellte IVA und ziehen die gezahlte IVA ab.
Das Modelo 130 ist die vierteljährliche Vorauszahlung der Einkommensteuer (IRPF). Es handelt sich um eine Vorauszahlung auf Ihre endgültige Steuer, in der Regel 20 % Ihres vierteljährlichen Nettogewinns (Einnahmen - Ausgaben).
Die offizielle Quelle für die Registrierung und die Gesetzgebung bezüglich der Beiträge ist das Portal der „Trabajadores Autónomos“ der spanischen Sozialversicherung (TGSS).
Ja, die Eröffnung eines speziellen spanischen Bankkontos ist notwendig, um Ihre Sozialversicherungsbeiträge und Steuerzahlungen abbuchen zu lassen.
Ein „Gestor“ ist ein Steuerberater oder Finanzberater, dessen Rolle für die vierteljährliche Steuerverwaltung (IVA, IRPF) und für die komplexe Berechnung der Beiträge auf der Grundlage der tatsächlichen Einkünfte entscheidend ist.
Der wichtigste Tipp ist, vom ersten Tag an einen „Gestor“ zu beauftragen, um Ihre Tätigkeit abzusichern. Fehler in der vierteljährlichen Steuerverwaltung sind häufig und kostspielig.
Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt über das Modelo 036 (Standardformular) oder das Modelo 037 (vereinfachte Version).