Steuerresident vs. Nicht-Resident: IRNR Leitfaden 2025

Steuerresident vs. Nicht-Resident: IRNR Leitfaden 2025

EinfĂŒhrung

Der Kauf einer Immobilie in Spanien ist fĂŒr viele ein Traum, doch birgt er auch eine komplexe administrative RealitĂ€t. Die wichtigste und aus finanzieller Sicht kritischste Frage betrifft Ihren Steuerstatus. Werden Sie als "Steuerresident" oder "Nicht-Resident" betrachtet? Diese Unterscheidung ist keine Wahl, sondern ein rechtlicher Status, der durch prĂ€zise Regeln bestimmt wird.

Dieses VerstĂ€ndnis ist von grundlegender Bedeutung, da es nicht nur die Art der von Ihnen zu zahlenden Steuern, sondern auch den Umfang Ihrer Verpflichtungen gegenĂŒber der Hacienda (dem spanischen Finanzamt) bestimmt. Ein Nicht-Resident zahlt die **IRNR (Impuesto sobre la Renta de No Residentes)**, wĂ€hrend ein Resident die **IRPF** zahlt. Als Experten, die KĂ€ufer begleiten, entmystifizieren wir dieses Thema, um Ihre Investition zu sichern.

Wie bestimmt Spanien Ihren Steuerwohnsitz?

Die spanische Finanzverwaltung (Agencia Tributaria) stĂŒtzt sich auf klare Kriterien, um festzustellen, ob Sie in Spanien steuerlich ansĂ€ssig sind. Der bloße Besitz einer "grĂŒnen Karte" (CRUE) oder eines TIE macht Sie nicht automatisch zu einem *Steuerresidenten*. Es ist Ihre tatsĂ€chliche Situation, die zĂ€hlt.

Die 183-Tage-Regel (Hauptkriterium)

Dies ist das bekannteste und am einfachsten zu ĂŒberprĂŒfende Kriterium. Sie gelten als steuerlich ansĂ€ssig in Spanien, wenn Sie mehr als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres (vom 1. Januar bis 31. Dezember) auf spanischem Gebiet verbringen. VorĂŒbergehende oder "sporadische" Abwesenheiten werden nicht abgezogen, es sei denn, Sie können Ihren Steuerwohnsitz in einem anderen Land nachweisen.

Der Mittelpunkt der wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen (SekundÀrkriterien)

Auch wenn Sie weniger als 183 Tage in Spanien verbringen, können Sie als steuerlich ansÀssig gelten, wenn:

  • ✅ Der Hauptsitz Ihrer wirtschaftlichen AktivitĂ€ten (Ihre Arbeit, Ihr Unternehmen) in Spanien liegt.
  • ✅ Ihr nicht getrennt lebender Ehepartner/in und Ihre minderjĂ€hrigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben (dies ist die Vermutung des "Mittelpunkts der persönlichen Interessen").
Status Hauptkriterium SekundÀrkriterium
Steuerresident Verbringt +183 Tage pro Jahr in Spanien ODER der Mittelpunkt der wirtschaftlichen/persönlichen Interessen liegt in Spanien.
Nicht-Resident Verbringt -183 Tage pro Jahr in Spanien UND der Mittelpunkt der wirtschaftlichen/persönlichen Interessen liegt nicht in Spanien.

IRPF vs. IRNR: Die grundlegenden Auswirkungen auf Ihre Steuern

Sobald Ihr Status festgelegt ist, Ă€ndern sich Ihre steuerlichen Pflichten radikal. Dies ist der Unterschied, ob Sie nur auf Ihre spanischen EinkĂŒnfte oder auf Ihre weltweiten EinkĂŒnfte besteuert werden.

GebÀude der Agencia Tributaria (Hacienda), des spanischen Finanzamtes

Merkmal Steuerresident (IRPF) Nicht-Resident (IRNR)
Zu zahlende Steuer IRPF (Einkommensteuer fĂŒr natĂŒrliche Personen) IRNR (Einkommensteuer fĂŒr Nicht-Residenten)
Bemessungsgrundlage WELTWEITE EinkĂŒnfte (GehĂ€lter, Renten, Mieten, Dividenden... unabhĂ€ngig vom Land) NUR spanische EinkĂŒnfte (z.B. Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Spanien)
Steuersatz Progressiver Tarif (gestaffelt, wie in Deutschland) Fester Satz (in der Regel 19% fĂŒr EU-/EWR-Residenten, 24% fĂŒr andere)
ErklĂ€rung JĂ€hrliche SteuererklĂ€rung (DeclaraciĂłn de la Renta) ErklĂ€rung ĂŒber das Modelo 210 (einmalig oder jĂ€hrlich)

Fokus: Was ist die IRNR fĂŒr einen nicht-residenten EigentĂŒmer?

Hier liegt die grĂ¶ĂŸte Herausforderung fĂŒr einen nicht-residenten ImmobilienkĂ€ufer. Als nicht-residenter EigentĂŒmer einer Immobilie in Spanien mĂŒssen Sie die IRNR zahlen, und zwar **auch wenn Sie Ihre Immobilie nicht vermieten**.

Infografik zur ErklĂ€rung der IRNR-Steuer fĂŒr Nicht-Residenten in Spanien (vermietet vs. nicht vermietet)

Szenario 1: Sie vermieten Ihre Immobilie

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten (Saison- oder Langzeitvermietung), mĂŒssen Sie die erzielten Mieteinnahmen deklarieren. Sie werden auf das Nettoeinkommen (wenn EU-Resident) oder Bruttoeinkommen (Nicht-EU) besteuert. Diese ErklĂ€rung erfolgt ĂŒber das Modelo 210 auf quartalsweiser Basis.

Szenario 2: Sie vermieten Ihre Immobilie nicht (Eigennutzung)

Dies ist das fĂŒr AuslĂ€nder am schwierigsten zu verstehende Konzept. Die Hacienda geht davon aus, dass der bloße Besitz einer Immobilie Ihnen einen "Vorteil" oder ein "fiktives Einkommen" (renta imputada) verschafft. Sie mĂŒssen daher eine Steuer auf dieses fiktive Einkommen zahlen.

  • Berechnungsgrundlage: Die Steuer wird auf einen Prozentsatz des "valor catastral" (Katasterwertes) Ihrer Immobilie berechnet, den Sie auf Ihrem Grundsteuerbescheid (IBI) finden.
  • Satz: Das fiktive Einkommen betrĂ€gt in der Regel 1,1% oder 2% des Katasterwertes.
  • Zahlung: Sie zahlen die IRNR auf dieses fiktive Einkommen (mit dem festen Satz von 19% oder 24%). Diese ErklĂ€rung erfolgt ĂŒber das Modelo 210 auf jĂ€hrlicher Basis (vor dem 31. Dezember des Folgejahres).

Typische Villa in Spanien im Besitz eines Nicht-Residenten, der IRNR unterliegt

Expertenrat: Der Fehler, den Sie nicht machen sollten

Viele nicht-residente EigentĂŒmer "vergessen", die IRNR zu zahlen (insbesondere die fiktive Steuer, da die Hacienda diese nicht aktiv jedes Jahr einfordert). Dies ist ein schwerwiegender Fehler. An dem Tag, an dem Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, wird der Notar ĂŒberprĂŒfen, ob Sie auf dem neuesten Stand sind. Sie mĂŒssen die fĂ€lligen IRNR der letzten 4 Jahre, zuzĂŒglich Zinsen und SĂ€umniszuschlĂ€gen, direkt vom Verkaufspreis zahlen.

Fazit

Der Unterschied zwischen einem Steuerresidenten und einem Nicht-Residenten in Spanien lĂ€sst sich auf eine einfache Regel reduzieren: Verbringen Sie mehr oder weniger als 183 Tage pro Jahr im Land? Die Antwort auf diese Frage hat erhebliche steuerliche Konsequenzen. Wenn Sie Resident sind, erklĂ€ren Sie Ihre weltweiten EinkĂŒnfte ĂŒber die IRPF. Wenn Sie Nicht-Resident sind, erklĂ€ren Sie nur Ihre spanischen EinkĂŒnfte (einschließlich des fiktiven Einkommens Ihrer Immobilie) ĂŒber die IRNR (Modelo 210).

Die Nichtdeklaration und Nichtzahlung der IRNR ist ein hĂ€ufiger Fehler, der beim Wiederverkauf Ihrer Immobilie sehr teuer werden kann. Eine gute Steuerplanung mit einem Experten ist ebenso wichtig wie die Wahl Ihrer Immobilie fĂŒr eine erfolgreiche Investition in Spanien.

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FAQ : Steuerlicher Wohnsitz und Steuern (IRNR) in Spanien

ZusĂ€tzliche Fragen zum Unterschied zwischen SteuerinlĂ€nder und SteuerauslĂ€nder sowie zu den IRNR-Verpflichtungen fĂŒr ImmobilieneigentĂŒmer.

Der SteuerinlĂ€nder (der die IRPF zahlt) wird in Spanien auf sein weltweites Einkommen (GehĂ€lter, Renten, Mieten aus allen LĂ€ndern) besteuert. Der SteuerauslĂ€nder (der die IRNR zahlt) wird in Spanien ausschließlich auf sein spanisches Einkommen (z.B. Mieteinnahmen aus Spanien) besteuert.

Nicht automatisch. Die CRUE oder die TIE-Karte beweist Ihren administrativen Wohnsitz. Die Hacienda (das spanische Finanzamt) stĂŒtzt sich auf Fakten: Wenn Sie sich mehr als 183 Tage in Spanien aufhalten, sind Sie ein SteuerinlĂ€nder, unabhĂ€ngig davon, ob Sie die Karte besitzen oder nicht. Wenn Sie jedoch die CRUE oder die TIE-Karte beantragen, signalisieren Sie der Verwaltung Ihre Absicht, in Spanien zu leben, was ein starker Hinweis auf Ihren steuerlichen Wohnsitz ist.

Die Hacienda kann zahlreiche Daten abgleichen: Ihren Strom- und Wasserverbrauch, Ihre Bankabhebungen, Ihre Flugtickets, Ihre Anmeldung im *PadrĂłn* (Empadronamiento), Ihre Zugehörigkeit zur Sozialversicherung, die Einschulung Ihrer Kinder usw. Die Beweislast liegt bei Ihnen: Sie mĂŒssen beweisen, dass Sie sich *weniger* als 183 Tage in Spanien aufgehalten haben, falls das Finanzamt dies verlangt.

Die IRPF (Impuesto sobre la Renta de las Personas FĂ­sicas) ist die spanische Einkommensteuer fĂŒr SteuerinlĂ€nder. Es handelt sich um eine progressive Steuer (der Satz steigt in Stufen, Ă€hnlich wie in Deutschland), die auf Ihr gesamtes weltweites Einkommen (GehĂ€lter, Renten, Mieten, Kapitalgewinne usw.) angewendet wird.

Die IRNR (Impuesto sobre la Renta de No Residentes) ist die Einkommensteuer fĂŒr SteuerauslĂ€nder. Sie gilt ausschließlich fĂŒr Einkommen, das in Spanien generiert wird. FĂŒr einen ImmobilieneigentĂŒmer umfasst dies erhaltene Mieten (Szenario 1) oder eine fiktive Steuer auf das Eigentum, wenn es nicht vermietet wird (Szenario 2).

Nein. Sie mĂŒssen Ihre Rente in Spanien angeben, aber dank der Doppelbesteuerungsabkommen, die zwischen Spanien und Deutschland (oder anderen LĂ€ndern) unterzeichnet wurden, werden Sie nicht doppelt besteuert. Je nach Art der Rente (privat oder öffentlich) wird sie entweder ausschließlich in Ihrem Herkunftsland besteuert oder in Spanien besteuert, wobei eine Steuergutschrift in Höhe dessen angerechnet wird, was Sie bereits an der Quelle gezahlt haben. Dies ist ein komplexes Thema, das mit einem *asesor fiscal* besprochen werden sollte.

FĂŒr BĂŒrger der EU, des EWR (Island, Norwegen, Liechtenstein) und der Schweiz betrĂ€gt der feste IRNR-Satz 19%. FĂŒr BĂŒrger anderer LĂ€nder (z.B. Vereinigtes Königreich nach dem Brexit, Kanada, USA) betrĂ€gt der feste Satz 24%.

Ein wesentlicher Vorteil fĂŒr Einwohner der EU/EWR ist, dass Sie 19% auf das Nettoeinkommen zahlen. Sie können anteilige Kosten, die mit der Vermietung verbunden sind, abziehen (Darlehenszinsen, IBI, EigentĂŒmergemeinschaftsgebĂŒhren, Versicherung, Wasser-/Stromrechnungen...). SteuerauslĂ€nder außerhalb der EU/EWR (z.B. Briten) werden mit 24% auf das Bruttoeinkommen besteuert, ohne Abzug von Kosten.

Dies ist das Konzept der „renta imputada“ (fiktives Einkommen). Die Hacienda betrachtet den bloßen Besitz eines Zweitwohnsitzes, der Ihnen zur VerfĂŒgung steht (und den Sie vermieten könnten), als „Sachleistungseinkommen“. Sie werden daher auf diese „fiktive Miete“, die Sie sich selbst zahlen, besteuert. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung.

Das Modelo 210 ist das offizielle ErklĂ€rungsformular, das Sie verwenden mĂŒssen, um die IRNR (Einkommensteuer fĂŒr SteuerauslĂ€nder) zu erklĂ€ren und zu zahlen. Sie verwenden es vierteljĂ€hrlich, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, oder einmal jĂ€hrlich (vor dem 31. Dezember), wenn Sie die Steuer auf das fiktive Einkommen (Eigennutzung) zahlen.

Der „Valor Catastral“ ist der Verwaltungswert Ihrer Immobilie, der im spanischen Kataster (Catastro) registriert ist. Er liegt deutlich unter dem Marktwert. Sie finden ihn auf Ihrem jĂ€hrlichen Grundsteuerbescheid, der IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles). Dieser Wert dient als Grundlage fĂŒr die Berechnung der fiktiven Steuer (IRNR) fĂŒr SteuerauslĂ€nder.

Im Allgemeinen betrĂ€gt das fiktive Einkommen 1,1% des Katasterwerts (wenn dieser kĂŒrzlich ĂŒberprĂŒft wurde) oder 2% (ansonsten). Sie zahlen dann 19% (wenn EU-BĂŒrger) oder 24% (wenn Nicht-EU-BĂŒrger) auf diesen Betrag.

Beispiel: Katasterwert von 100.000 €. Fiktives Einkommen (1,1%) = 1.100 €. Zu zahlende IRNR-Steuer (als EU-BĂŒrger, 19% von 1.100 €) = 209 € pro Jahr.

Die Hacienda kann bis zu den letzten 4 Jahren zurĂŒckgehen. Wenn Sie ĂŒberprĂŒft werden, mĂŒssen Sie die fĂ€lligen ErklĂ€rungen der letzten 4 Jahre zuzĂŒglich einer Strafe (sanciĂłn) und Verzugszinsen (recargo) zahlen.

Ja. Dies ist die Hauptfalle im YMYL-Bereich. Beim Verkauf verlangt der Notar die Zahlungsnachweise der IRNR fĂŒr die letzten 4 Jahre. Wenn Sie diese nicht vorlegen können, kann der Verkauf blockiert werden, oder der Notar behĂ€lt den fĂ€lligen Betrag (mit Strafen) vom Verkaufspreis ein, um ihn direkt an die Hacienda zu zahlen. Sie werden Geld verlieren.

Als Experten (E-E-A-T) raten wir dringend davon ab. Das spanische Steuersystem ist komplex. Wir empfehlen allen unseren deutschen Investoren und BĂŒrgern, einen „asesor fiscal“ (Steuerberater) oder eine „gestorĂ­a“ zu beauftragen. FĂŒr eine moderate JahresgebĂŒhr kĂŒmmern sie sich um Ihre ErklĂ€rungen (Modelo 210 usw.), stellen sicher, dass Sie alle Vorschriften einhalten und optimieren Ihre Situation, was Ihnen absolute Sorgenfreiheit garantiert.

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