Immobilienkauf in Spanien: Steuern und Gebühren
Einführung
Der Kauf einer Immobilie in Spanien zieht immer mehr Deutschsprachige an, sei es für einen geplanten Zweitwohnsitz, eine ganzjährige Niederlassung oder eine Mietinvestition. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Nebenkosten zu antizipieren. In Spanien können Steuern und Gebühren zwischen 12 und 14 % des Immobilienpreises ausmachen. Hier sind die wichtigsten Posten, mit denen Sie rechnen müssen, im Einzelnen aufgeführt.
1. Steuern beim Kauf
- Mehrwertsteuer (IVA): Bei einer neuen Immobilie beträgt sie 10 % des Kaufpreises.
- Vermögensübertragungssteuer (ITP): Bei einer Altbauwohnung beträgt sie je nach Region zwischen 6 und 10 %.
- Dokumentierte Rechtsakte (AJD): Steuer, die bei der Eintragung ins Eigentumsregister anfällt, im Durchschnitt um die 1 %.
2. Notar- und Eintragungsgebühren
In Spanien ist der Notar obligatorisch. Seine Gebühren sind geregelt und betragen in der Regel zwischen 0,5 und 1 % des Kaufpreises. Hinzu kommen die Kosten für die Eintragung in das Eigentumsregister, etwa 400 bis 800 €.
3. Die Kosten für einen Anwalt.
Die Dienste eines spezialisierten Anwalts sind zwar nicht obligatorisch, werden aber dringend empfohlen, um die Transaktion abzusichern. Rechnen Sie je nach Komplexität des Falles mit 1 000 bis 2 500 €.
4. Bank- und Hypothekengebühren
Wenn Sie Ihren Kauf über einen Immobilienkredit in Spanien finanzieren, müssen Sie mit Gebühren für die Eröffnung des Dossiers (0,5 bis 1 % des Darlehensbetrags) sowie für die Bewertung der Immobilie (ca. 300 bis 500 €) rechnen.
Schlussfolgerung
Beim Kauf einer Immobilie in Spanien muss man sein Budget gut kalkulieren. Zum angegebenen Preis der Immobilie kommen im Durchschnitt 12 bis 14 % Nebenkosten hinzu. Eine gute Vorbereitung hilft, böse Überraschungen zu vermeiden und das Immobilienprojekt in aller Ruhe zu verwirklichen.